Wildgänse 

Jagdliches

Aufgrund ihre stark anwachsenden Population und ihres beschriebenen Schadpotentials in der Landwirtschaft, hat das Nds. Landwirtschaftsministerium in seiner Novellierung der Jagdzeitenverordnung im Januar 2021 die Nonnengans mit einer Jagdzeit versehen.

Die Jagdzeit für Nonnengänse ist in Niedersachsen 1. August - 15. Januar, mit der Maßgabe, dass eine artenschutzrechtliche Ausnahmezulassung nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes vorliegt und

a) in der Zeit vom 1. August - 31. Oktober der Abschuss nur auf Grundlage einer von der Jagdbehörde festgelegten Anzahl von Abschüssen erfolgen darf,

b) in der Zeit vom 1. November - 15. Januar der Abschuss in den Landkreisen Aurich, Cuxhaven, Emden, Friesland, Leer, Stade, Wesermarsch und Wittmund nur außerhalb von europäischen Vogelschutzgebieten, nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Acker- und Grünlandkulturen und nur nach Feststellung der Notwendigkeit des Abschusses zur Abwehr erheblicher Schäden auf Grünlandkulturen durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen, die oder der von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen für den Bereich Landwirtschaft öffentlich bestellt worden ist, oder durch ein Gremium mit gleichwertiger Sachkunde erfolgen darf.

 
 
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