Bedeutung 

Wie richtig und wegweisend die Entscheidung zur Konzeption und Durchführung der WTE war, erwies sich bereits ein Jahr nach ihrer Einführung: Durch die Beschlüsse der Konvention von Rio de Janeiro, der sogenannten Biodiversitätskonvention im Jahr 1992. In dieser Vereinbarung schrieben 168 Vertragsstaaten erstmalig das Nutzen natürlicher Ressourcen als legitim nieder, wenn die Nachhaltigkeit der Nutzung gegeben ist. In dieser Konvention wird explizit die Erarbeitung von Wildtiermonitoring für die von Menschen genutzten Tierarten festgeschrieben.

Der Wert der Daten aus der Wildtiererfassung zeigte sich auch im Jahr 2002: Zu dieser Zeit wurde das niedersächsische Jagdgesetz novelliert und die Aufnahme von Rabenkrähe und Elster wurde z.T. heftig diskutiert:  Ohne die bis dahin 7-jährige Erfassung der Rabenvögel – seit 1994 werden diese beiden Arten ebenfalls kontinuierlich erfasst –  wodurch ihre Verbreitung, Häufigkeit und Populationsstärke belegt werden konnte – wären vermutlich beide nicht in das Jagdgesetz mit Jagd- und Schonzeiten aufgenommen worden. Im gleichen Zuge stand zur Diskussion, das Rebhuhn aus der Liste der bejagbaren Wildarten zu streichen. Mit Hilfe der Daten der WTE konnte aufgezeigt werden, dass trotz der regional stark unterschiedlichen Besatzrückgänge die Jäger sehr stark für den Schutz des Rebhuhns einsetzten, zum einem durch einen freiwilligen Bejagungsverzicht und zum anderen durch Biotopverbesserungsmaßnahmen und Prädatorenbejagung. Die Daten aus der WTE finden früher wie heute Partei-, Verbands- und Institutionsübergreifend hohe Anerkennung und Akzeptanz, da sie wissenschaftlich evaluiert und ausgewertet werden. Von Anbeginn ist die wissenschaftliche Durchführung und Auswertung der Daten sowie eine unabhängige Interpretation der Ergebnisse gewährleistet. Daten solcher Qualität sind für die Umweltwissenschaften in der heutigen Zeit unverzichtbar und werden auch bei jagd- und naturschutzpolitischen Entscheidungen ausreichend berücksichtigt. 

Auch deswegen ist die WTE zum Vorbild vieler anderer Monitoringprogramme geworden: 1994 wurde das Wildtierkataster Schleswig-Holstein initiiert, die Landesjägerschaft Bremen übernahm 2002 das Konzept der WTE, andere Bundesländer wie beispielsweise Thüringen oder Sachsen-Anhalt zogen mit ähnliche Erfassungssysteme nach. Im Jahr 2001 installierte der Deutsche Jagdverband (DJV) das bundesweite Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) in dem die Landesjagdverbände Daten aus ihren Erfassungsprogrammen dem DJV Daten für das bundesweite Monitoring zur Verfügung stellen.

Die langjährigen Daten der WTE liefern wichtige Grundlagen für die Zustandsbeschreibung unserer Natur- und Kulturlandschaften und erlauben eine zuverlässige Einschätzung der Nachhaltigkeit der Bejagung unserer Wildtierbesätze. Darüber hinaus sind diese Daten Basis für wissenschaftliche Untersuchungen zur Populationsdynamik und zu den Rückgangsursachen. In den letzten Jahren sind einige wiss. Publikationen auf der Grundlage der WTE Daten entstanden (siehe Wiss. Highlights)

Die wichtigsten und aktuellsten Ergebnisse werden unter anderem in jährlichen Berichten wie dem „Wild und Jagd – Landesjagdberichten“ und hier auf der Internetseite veröffentlicht.

© Landesjägerschaft Niedersachsen · Schopenhauerstraße 21 · 30625 Hannover · Tel.: (0511)53043-0 · Email: info(at)ljn.de
Datenschutzerklärung   Kontakt / Impressum