Wildgänse 

Jagdliches

Kanadagänse benötigen Reviere, zu denen Gewässer von mittlerer bis großer Größe gehören. Diese haben eine Gewässertiefe von mindestens einem Meter und weisen idealerweise auch Inseln auf. Voraussetzung für die Etablierung eines Brutreviers ist ein unmittelbar an das Gewässer angrenzendes Gebiet, auf dem die Gänse weiden können, sowie ein weitgehend ungestörtes Areal, auf dem die Nester gebaut werden können. 

Reviere, die diese Voraussetzungen bieten, sind in Europa vor allem Parks, parkähnliche Gelände oder Weidegebiete, die an Seen angrenzen. Die Art hat sich dabei stärker als in Nordamerika einem Leben in einer landwirtschaftlich stark genutzten Landschaft angepasst.

Die Anforderungen an das Überwinterungsrevier sind weniger spezifisch. Die Gänse halten sich in dieser Zeit sowohl an der Küste als auch im Binnenland auf Stoppelfeldern und Grasland auf.

Bejagung

Entwicklung der Kanadagansstrecke in Niedersachsen (inkl. Fallwild) seit 1982 (Anzahl Individuen)

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Für die Jahre 1957 - 1982 liegen die Daten zur Jagdstrecke nur gemeinsam für Wildgänse vor, eine getrennte Zuordnung ist nicht möglich.

Die Jagdzeit für Kanadagänse ist in Niedersachsen vom 16. Juli - 15. Januar außerhalb der unten aufgeführten Vogelschutzgebiete.

Vom 16. Juli - 30. November darf die Kanadagans in den folgenden Vogelschutzgebieten bejagt werden:

Nummer EU Kennzeichen Name des Vogelschutzgebietes
V01 2210-401 Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer
V03 2408-401 Westermarsch
V04 2508-401 Krummhörn
V06 2709-401 Rheiderland
V09 2509-401 Ostfriesische Meere
V10 2609-401 Emsmarsch von Leer bis Emden
V16 2909-401 Emstal von Lathen bis Papenburg
V18 2121-401 Unterelbe
V27 2617-401 Unterweser
V35 2719-401 Hammeniederung
V37 2832-401 Nds. Mittelelbe
V39 3415-401 Dümmer
V42 3521-401 Steinhuder Meer
V63 2309-431 Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens
V64 2514-431 Marschen am Jadebusen
V65 2416-431 Butjadingen

 

Bitte beachten: Die untenstehende Graphik dient nur der räumlichen Darstellung der Vogelschutzgebiete (VSG) in Niedersachsen. Diese Graphik umfasst mehr VSG als diejenigen, die der Jagdzeiten-Verordnung (Januar 2021) als Anlage beigefügt sind und insofern einen Bezug zur Jagdausübung darstellen. 

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