Wildgänse
Jagdliches
Kanadagänse benötigen Reviere, zu denen Gewässer von mittlerer bis großer Größe gehören. Diese haben eine Gewässertiefe von mindestens einem Meter und weisen idealerweise auch Inseln auf. Voraussetzung für die Etablierung eines Brutreviers ist ein unmittelbar an das Gewässer angrenzendes Gebiet, auf dem die Gänse weiden können, sowie ein weitgehend ungestörtes Areal, auf dem die Nester gebaut werden können.
Reviere, die diese Voraussetzungen bieten, sind in Europa vor allem Parks, parkähnliche Gelände oder Weidegebiete, die an Seen angrenzen. Die Art hat sich dabei stärker als in Nordamerika einem Leben in einer landwirtschaftlich stark genutzten Landschaft angepasst.
Die Anforderungen an das Überwinterungsrevier sind weniger spezifisch. Die Gänse halten sich in dieser Zeit sowohl an der Küste als auch im Binnenland auf Stoppelfeldern und Grasland auf.
Bejagung
Entwicklung der Kanadagansstrecke in Niedersachsen (inkl. Fallwild) seit 1982 (Anzahl Individuen)
Entwicklung der Kanadagansstrecke in Niedersachsen (inkl. Fallwild) seit 1982 (Anzahl Individuen)
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Für die Jahre 1957 - 1982 liegen die Daten zur Jagdstrecke nur gemeinsam für Wildgänse vor, eine getrennte Zuordnung ist nicht möglich.
Die Jagdzeit für Kanadagänse ist in Niedersachsen vom 16. Juli - 15. Januar außerhalb der unten aufgeführten Vogelschutzgebiete.
Vom 16. Juli - 30. November darf die Kanadagans in den folgenden Vogelschutzgebieten bejagt werden:
Nummer | EU Kennzeichen | Name des Vogelschutzgebietes |
V01 | 2210-401 | Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer |
V03 | 2408-401 | Westermarsch |
V04 | 2508-401 | Krummhörn |
V06 | 2709-401 | Rheiderland |
V09 | 2509-401 | Ostfriesische Meere |
V10 | 2609-401 | Emsmarsch von Leer bis Emden |
V16 | 2909-401 | Emstal von Lathen bis Papenburg |
V18 | 2121-401 | Unterelbe |
V27 | 2617-401 | Unterweser |
V35 | 2719-401 | Hammeniederung |
V37 | 2832-401 | Nds. Mittelelbe |
V39 | 3415-401 | Dümmer |
V42 | 3521-401 | Steinhuder Meer |
V63 | 2309-431 | Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens |
V64 | 2514-431 | Marschen am Jadebusen |
V65 | 2416-431 | Butjadingen |
Bitte beachten: Die untenstehende Graphik dient nur der räumlichen Darstellung der Vogelschutzgebiete (VSG) in Niedersachsen. Diese Graphik umfasst mehr VSG als diejenigen, die der Jagdzeiten-Verordnung (Januar 2021) als Anlage beigefügt sind und insofern einen Bezug zur Jagdausübung darstellen.