Nutria  (Myocastor coypus)

Jagdliches

Die Nutria wird seit 2016 auf der EU-Liste der invasiven, gebietsfremden Tierarten geführt. Die Nahrungsaufnahme von Nutriagruppen kann landwirtschaftliche Schäden verursachen. Nutrias können durch Abfressen großflächig Ufervegetation vernichten und damit verschwinden Brut- und Schutzräume für Wasservögel, Fische und Amphibien. Durch ihre Bautätigkeit sind Uferbereiche von Gewässern und Deichanlagen gefährdet. Letzteres ist insbesondere in Niedersachsen – vor dem Hintergrund der etwa 650 km Sturmflutdeichen und über 1 000 km weiterer Deichanlagen essentiell.

Entwicklung Jagdstrecke

Entwicklung der Nutriastrecke in Niedersachsen (inkl. Fallwild) seit 2001 (Anzahl Individuen)

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Die Jagdzeit für Nutrias in Niedersachsen ist ganzjährig.  

In Niedersachsen wurden Nutrias durch das Landesjagdgesetz im Jahr 2001 in die Liste der jagdbaren Tierarten aufgenommen. Schon im Jagdjahr 2002 wurden niedersachsenweit Nutrias erlegt.

Als Reaktion auf die stetige Ausbreitungs- und Vermehrungstendenz hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium in einer Reihe von Schritten, die rechtlichen Regelungen zur  Bejagung der Nutria erweitert: Im Jahr 2018 wurde zum einen die Schonzeit aufgehoben, so dass Nutrias ganzjährig bejagt werden können zum anderen auch  das Verbot der Bejagung von Elterntieren aufgehoben. Diese recht umfassenden Änderungen verdeutlichen die enorme Bedeutung, die das Land Niedersachsen der Reduktion dieser Tierart beimisst.

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