Marderhund  (Nyctereutes procyonoides)

Jagdliches

Der Marderhund ist auf der EU-Liste der invasiven Arten zu finden. Daraus ergibt sich die Pflicht, diese Art in ihrer Verbreitung einzudämmen und ihre Population zu reduzieren. . Als Faunenfremdling ist seine Ausbreitung aus naturschutzfachlicher Sicht nicht erwünscht. Auch wirkt er sich als Prädator negativ auf bestimmte Vogel- und Säugetierarten aus. In Gebieten in denen der Marderhund stabile Populationen bildet, ist er ein fester Bestandteil im Räuber-Beute-System. Da er als Allesfresser zusätzlich zu den ursprünglich heimischen Raubsäugerarten wie z.B. Rotfuchs und Marderartigen auftritt, kann er insbesondere auf isolierte Restpopulationen von Beutetierarten einen negativen Effekt haben.

Entwicklung Jagdstrecke

Entwicklung der Marderhundstrecke in Niedersachsen (inkl. Fallwild) seit 2001 (Anzahl Individuen)

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Die Jagdzeit des Marderhundes in Niedersachsen ist vom 1. September - 28. Februar, Jungtiere können das ganze Jahr über bejagt werden.

Im Jahr 2001 wurde der Marderhund über das Landesjagdgesetz in die Liste der bejagbaren Tiere Niedersachsens aufgenommen.

Seit der Aufnahme des Marderhundes in die Liste der bejagbaren Tiere Niedersachsens ist die Jagdstrecke stetig angestiegen. Im Jahr 2009 stiegt die Jagstrecke erstmals über den Wert von 1000 Individuen, aktuell liegt sie bei über 4.700

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