Höckerschwan  (Cygnus olor)

Jagdliches

Nahrung ist für den Höckerschwan reichlich vorhanden. Die Tiere sind an Gewässern im Siedlungsbereich des Menschen anzutreffen. Sie präferieren grundsätzlich eutrophe Flachseen in Siedlungsnähe, wie zum Beispiel Klär-, Park- und Fischteiche.  Sie halten sich jedoch auch in geschützten Buchten an der Küstenlinie sowie auf Flüssen auf. Zum Nahrungsspektrum gehören Wasserpflanzen. An Land frisst er auch Gras und Getreidepflanzen. Dies kommt vor allem im Spätwinter vor, wenn die Unterwasservegetation nicht mehr ausreichend Nahrung bietet. Dabei werden  vor allem Rapsflächen bevorzugt, Grünland wird dagegen von Schwänen nur selten als Nahrungsfläche genutzt.Der Höckerschwan unterliegt dem Jagdrecht, die Bejagung erfolgt im Wesentlichen zur Schadensabwehr auf landwirtschaftlichen Kulturen. Insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten können größere Trupps auf den Feldern erhebliche Schäden anrichten.

 

Bejagung

Entwicklung der Höckerschwanstrecke in Niedersachsen (inkl. Fallwild) seit 1977 (Anzahl Individuen)

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Der Höckerschwan hat in Niedersachsen vom 1. November – 20. Februar, abweichend davon in den genannten Vogelschutzgebieten: 1. November – 30. November.

Jeweils mit der Maßgabe, dass die Jagd nur zur Schadensabwehr und nur auf Höckerschwäne ausgeübt werden darf, die in Trupps auf Ackerland oder Neueinsaaten von Grünland einfallen.

 

Nummer EU Kennzeichen Name des Vogelschutzgebietes
V01 2210-401 Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer
V03 2408-401 Westermarsch
V04 2508-401 Krummhörn
V06 2709-401 Rheiderland
V09 2509-401 Ostfriesische Meere
V10 2609-401 Emsmarsch von Leer bis Emden
V16 2909-401 Emstal von Lathen bis Papenburg
V18 2121-401 Unterelbe
V27 2617-401 Unterweser
V35 2719-401 Hammeniederung
V37 2832-401 Nds. Mittelelbe
V39 3415-401 Dümmer
V42 3521-401 Steinhuder Meer
V63 2309-431 Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens
V64 2514-431 Marschen am Jadebusen
V65 2416-431 Butjadingen

 

Bitte beachten: Die untenstehende Graphik dient nur der räumlichen Darstellung der Vogelschutzgebiete (VSG) in Niedersachsen. Diese Graphik umfasst mehr VSG als diejenigen, die der Jagdzeiten-Verordnung (Januar 2021) als Anlage beigefügt sind und insofern einen Bezug zur Jagdausübung darstellen.

 

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