Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes verabschiedet
Die meist beachteste Änderung ist die Überführung des Wolfes ins Jagdrecht. An dem strengen Schutzstatus des Wolfes ändert dies indes nichts. Auch der Goldschakal wurde ins Jagdrecht aufgenommen – beiden Arten haben ganzjährige Schonzeit.
Inkrafttreten wird das novellierte Landesjagdgesetz mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt.