Wildtiere




Der Begriff "Wild" umfasst alle freilebenden Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen. Wild wird unterteilt in Haarwild und Federwild.

Alle zum Haarwild gehörenden Paarhufer werden als Schalenwild bezeichnet.

Das Federwild, auch Flugwild genannt, umfasst alle dem Jagdrecht unterliegenden Vogelarten.

Eine aus dem 15. Jahrhundert stammende Einteilung unterscheidet Hoch- und Niederwild. Diese orientiert sich an der damaligen Einteilung in hohen und niederen Adel und das damit verbundene Recht auf die Jagd bestimmter Wildarten.

Zum Hochwild zählt alles Schalenwild (außer Rehwild), Auerwild, Stein- und Seeadler. Alle übrigen Wildarten gehören zum Niederwild.